Google verbietet das googeln
Die anwälte des internetsuchmaschinenbetreibers Google gehen gegen die benutzung des verbes googeln vor. In depechen an alle zeitungsredaktionen wurde dazu aufgefordert, googeln durch die formulierung "ich habe eine google-nachfrage gestartet" oder "mit hilfe einer google-suche durchforste ich das internet" zu ersetzen. Auch das beliebte Wort "chat" steht kurz vor dem aus, denn die erben des legendären tompeters Chet Baker sehen zu große ähnlichkeiten. Ebenso protestiert die zunft der bäkermeister gegen den begriff "iiihh mehl!", da sie umsatzeinbußen befürchten.
So muss es also anstatt "ich habe gegoogelt und gechattet, um eine email-adresse zu finden" richigerweise heißen: "Unter ausnutzung einer textbasierenden zeitgleichen unterhaltung und der initialisierung einer google-suchanfrage über das interent habe ich versucht, eine adresse zu eruieren, um eine elektronische post zu versenden." Na also! Es geht doch. Allerdings sollte man sich immer der gefahr des sozialen ausschlusses und einer eventuellen psychatrischen untersuchung bewußt sein.
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