Ayatollah Stoibeini
In Bayern treibt ein bär weiter sein unwesen. Es ist unberechenbar, taucht plötzlich und unerwartet in der öffentlichkeit auf und verblüfft dort mit seinen aktionen. Es handelt sich hier um den gemeinen "Stoibär". Sein letzter Coup, den er gelandet hat, war die forderung, die strafen für gotteslästerung deutlich zu verschärfen. Rechtliche konsequenzen für blashemisches verhalten sind bereits seit 1871 gesetzlich verankert. Der heutige paragraph 166 sieht haftstrafen von bis zu drei jahren vor, wenn der öffentliche friede gefährdet ist und aufruhr droht.
Gerade diese formulierung wünscht Stoiber zu verschärfen, da sie "zu lasch und wirkungslos" ist. Eine arbeitsgruppe wurde gebildet, um den gesetztesvorstoß anzuschieben. Um dem langen arm des gesetztes zu entgehen, sollte man seine äußerungen in zukunft mit mehr bedacht wählen. Recht harmlos sind noch kommentare wie "Gott verdammt" oder "Gott verflucht", die mit nur 25 stockhieben auf die fußsohlen geahndet werden. Das einschlafen im gottesdienst oder das bedienen aus der kollekte erfordern schon mehr konsequenz. Wer sich beispielsweise öffentlich kreuzigen lässt, der muss mit der höhststrafe rechnen. Das sind drei jahre ULAG, nachdem im "Peinlichen Verhöhr" alle hintermänner und mitwisser ausfindig gemacht wurden. Madonna hat daraufhin ihre tournee bereits abgesagt.
Bleibt nur zu hoffen, dass die finnischen spezialhunde den Stoibär bald zu fassen bekommen und ihn zur strecke bringen, sonst droht Bayern eine christlamistische revolution unter "Ayatollah Stoibeini".
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